Wir geben erforderliche Informationen und Hinweise bezüglich legaler Steuerersparnismöglichkeiten.
Die betrieblichen Steuererklärungen erstellen wir zusammen mit dem Jahresabschluss.
Das sind u.a.
- Umsatzsteuer-Erklärung
- Gewerbesteuer-Erklärung
- Körperschaftsteuer-Erklärung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Gewinnen und Verlusten bei Gesellschaften
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind „Privatleute“ verpflichtet, wenn ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen.
Der Einkommemsteuer unterliegen
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (z.B. Renten)
Die Steuererklärung ist innerhalb der gesetzlichen Abgabefristen beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Fristverlängerung wird auf Antrag bei schriftlicher Begründung vom Finanzamt gewährt.
Auch wenn keine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuerklärung besteht, lohnt es sich für Arbeitnehmer im Regelfall (wegen bereits abgeführter Lohnsteuer) eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zumal wenn wegen hoher Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, diversen Freibeträgen und anderen Abzugsmöglichkeiten mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen ist.
Weitere Steuererklärungen, bei denen wir gerne beraten sind z.B. die
- Schenkungsteuer-Eklärung
- Erbschaftsteuer-Erklärung