• Bahnhofstr. 36, 46509 Xanten
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Jahresabschluss

Ob Sie Ihren Gewinn anhand einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln oder eine Bilanz aufstellen ist von der Einstufung Ihres Unternehmens nach dem HGB (§ 238 i.V.m. §§ 1-7) und / oder von der Höhe Ihrer Umsätze und Ihres Gewinns ( AO §§ 140, 141) abhängig.

Je nach gesetzlicher Vorschrift erstellen wir für Sie Ihre

  • Einnahme-Überschuss-Rechnungen (§ 4 Abs.3 EStG)
  • Eröffnungsbilanzen
  • Bilanzen (§ 4 Abs.1 und § 5 EStG) mit Gewinn- und Verlust-Rechnungen
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen
  • Anhänge, Lageberichte und Erläuterungsberichte

Selbstverständlich fertigen wir auch Ihre Einkommensteuer-Erklärung und alle erforderlichen Steuererklärungen, die mit dem Jahresabschluss zusammenhängen.

Übersichtliche, aussagekräftige, optisch gut aufbereitete Jahresabschlüsse sind eine Visitenkarte Ihres Unternehmens.