Ob Sie Ihren Gewinn anhand einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln oder eine Bilanz aufstellen ist von der Einstufung Ihres Unternehmens nach dem HGB (§ 238 i.V.m. §§ 1-7) und / oder von der Höhe Ihrer Umsätze und Ihres Gewinns ( AO §§ 140, 141) abhängig.
Je nach gesetzlicher Vorschrift erstellen wir für Sie Ihre
- Einnahme-Überschuss-Rechnungen (§ 4 Abs.3 EStG)
- Eröffnungsbilanzen
- Bilanzen (§ 4 Abs.1 und § 5 EStG) mit Gewinn- und Verlust-Rechnungen
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Liquidationsbilanzen
- Anhänge, Lageberichte und Erläuterungsberichte
Selbstverständlich fertigen wir auch Ihre Einkommensteuer-Erklärung und alle erforderlichen Steuererklärungen, die mit dem Jahresabschluss zusammenhängen.
Übersichtliche, aussagekräftige, optisch gut aufbereitete Jahresabschlüsse sind eine Visitenkarte Ihres Unternehmens.