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MandantenMail 2025

Mandantenrundschreiben Mai 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag
ist verfassungsgemäß und darf folglich weiterhin erhoben werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

„ Eltern verkauften ihrem Kind ein Grundstück. Der Kaufpreis war ratierlich
und unverzinslich zu zahlen. Obwohl der Zinsverzicht ausdrücklich als
Schenkung deklariert wurde, wollte das Finanzamt die rechnerisch enthaltenen
Zinsen als Kapitalerträge versteuern. Das sah das Finanzgericht
Schleswig-Holstein aber anders: Hier ist die Schenkungsteuer vorrangig,
sodass die Ertragsbesteuerung zurücktritt. Ob eine Doppelbesteuerung
wirklich ausgeschlossen ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.

„ Das Bundesfinanzministerium hat einige interessante Schreiben veröffentlicht.Dabei geht es um die ertragsteuerliche Behandlung bestimmter
Kryptowerte, die Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a
des Einkommensteuergesetzes sowie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung.

„ Steuerpflichtige sollten einige Termine bzw. Fristen beachten:
▪ Wurden elektronische Aufzeichnungssysteme vor dem 1.7.2025 angeschafft,
muss die Mitteilung an die Finanzverwaltung bis zum 31.7.2025
erfolgen.
▪ Wer das Vorsteuervergütungsverfahren nutzen möchte, muss die Anträge
bis zum 30.9.2025 stellen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für
Mai 2025. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben April 2025

Machen die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf der Mietimmobilie erfolgen, mehr als 15 % der Anschaffungskosten der Immobilie aus, sind sie nicht sofort in voller Höhe abzugsfähig. Um dies zu vermeiden, gilt es insbesondere, den Dreijahreszeitraum richtig anzuwenden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

„ Es bleibt (leider) dabei: Leistungen eines Wohnungseigentümers in die
Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind im
Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht als Werbungskosten abziehbar. Nach
einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat daran auch die Reform des
Wohnungseigentumsgesetzes nichts geändert.

„ Neu ist hingegen diese Sichtweise: Bei Ermittlung der tatsächlichen Kosten
für sonstige berufliche Fahrten ist eine Leasingsonderzahlung für den Pkw nicht mehr sofort im Zeitpunkt der Zahlung zu berücksichtigen.
Sie muss über die Vertragslaufzeit verteilt werden.

„ Ein nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent kann die Aufwendungen für seine
Fahrten zwischen der Wohnung und der Universität nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten absetzen. Damit hat der Bundesfinanzhof dem Finanzamt widersprochen, das nur die Entfernungspauschale gewähren wollte.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für
April 2025. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben März 2025

Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

„ Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof
entschieden.

„ Investmentfonds: Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins zum
2.1.2025 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für
2025 erforderlich ist.

„ Frohe Kunde kommt vom Bundesfinanzhof: Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für
März 2025. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Februar 2025

Ende 2024 wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet. Hervorzuheben sind die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds für 2025 und 2026.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

„ Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine Steuerbefreiung, sodass auch etwaige Betriebsausgaben seit 2022 nicht mehr abziehbar sind.
Doch wie sind „nachlaufende“ Betriebsausgaben zu behandeln, also z. B. eine in 2022 geleistete Umsatzsteuer-Nachzahlung für das Jahr 2021? Hier sind sich die Finanzgerichte Münster und Nürnberg nicht einig.

„ Erfolgt die Abrechnung über die Leistung durch den Leistungsempfänger und betrifft diese Gutschrift eine Privatperson, wurde die Umsatzsteuer bislang nicht geschuldet, wenn sie unberechtigt ausgewiesen wurde.Doch das hat sich mit der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 nun geändert.

„ Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für
Februar 2025. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Januar 2025

Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser zu Lebzeiten
an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält aber auch einen positiven Teil: Im Gegenzug sind nämlich die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

„ Unter gewissen Voraussetzungen gewährt der Fiskus bei einer energetischen  Gebäudesanierung eine Steuerermäßigung. Diese kann aber bei einer Ratenzahlung erst dann beansprucht werden, wenn der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt worden ist.

„ Wird im Zuge der Steuererklärung erstmalig eine Anlage V abgegeben, fordert das Finanzamt oft die Mietverträge an. Hiergegen wehrte sich nun ein Vermieter mit folgender Begründung: Die Offenlegung sei im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ohne vorherige Einwilligung der Mieter nicht möglich – allerdings ohne Erfolg.

„ Für den Bundesfinanzhof ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen rechtmäßig ist. Er hat in dem Streitfall daher Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2025. Viel Spaß beim Lesen!