Anmeldeformalitäten
Gewerbeanmeldung
Grundsätzlich haben Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anzumelden.
Anmeldung beim Finanzamt
Die Stadt oder Gemeinde informiert über die Gewerbeanmeldung automatisch das zuständige Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt und die Berufsgenossenschaft. Über die steuerliche Erfassung erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen.
Das Finanzamt erfasst Ihre persönlichen und betrieblichen Verhältnisse und teilt Ihnen mit, in welchen Abständen Sie Steueranmeldungen und -erklärungen abzugeben haben.
Die Angaben in dem Fragebogen bezüglich der zu erwartenden Einnahmen sind Basis für die Termine und Höhe der Vorauszahlungen, die das Finanzamt festsetzt. Diese erfolgen zunächst im Wege der Schätzung.
Die Termine, die Ihnen das Finanzamt mitteilt, sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Steuernummer
Sie erhalten vom Finanzamt, sobald das Gewerbe angemeldet wurde, eine Steuernummer, unter der künftig die Steuererklärungen abzugeben sind. (Die Steuernummer oder eine UmsatzsteuerUSt-ID-Nummer müssen Sie künftig auf Ihren Ausgangsrechnungen angeben, um den steuerlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung zu entsprechen.)
USt-ID-Nummer
Die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer bekommen Sie auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie ist vorwiegend dann notwendig, wenn Ihr Unternehmen an Unternehmer aus der EU leistet oder liefert bzw. Leistunen oder Lieferungen aus der EU erhält.
Betriebsnummer
Sollten Sie Arbeitnehmer beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer, unter der Sie bei den Krankenkassen geführt werden. Diese Betriebsnummer wird beim zuständigen Arbeitsamt beantragt, wir helfen dabei.
Eintragung ins Handelsregister
Ob Sie sich bzw. Ihr Unterehmen ins Handelsregister eintragen lassen müssen oder können, ist abhängig von der gewählten Rechtsform.