16Apr
Pflichtangaben in Rechnungen
Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen aufgearbeitet. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss laut § 14 UStG unbedingt folgende Angaben enthalten:
- vollständigen Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-ID-Nummer
- Ausstellungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummern
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (Kalendermonat ausreichend)
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofer sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
- den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder ggf. den Hinweis auf Steuerbefreiungen.